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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Elektro Volttec
Inhaber Oliver Arenz
Ahrweg 3, 53347 Alfter

für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen
Stand 24.08.2025

1. Allgemeines

Die nachstehenden AGB bilden die Grundlage aller vertraglichen Lieferungen und Leistungen der Firma Elektro Volttec (im Folgenden „Auftragnehmerin“) gegenüber ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den Bedingungen der Auftragnehmerin abweichen oder diesen widersprechen, werden nicht anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Hinweis: Für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, gelten zwingend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Soweit einzelne Regelungen dieser AGB gegenüber Verbrauchern unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

1a. Begriffsbestimmungen

(1) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(2) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote der Auftragnehmerin erfolgen freibleibend und sind unverbindlich.
(2) Maßgeblich sind ausschließlich die Produktbeschreibungen der jeweiligen Hersteller.
(3) Mit Bestellung unterbreitet der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot, an das er 4 Wochen gebunden bleibt. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Ausführung des Auftrags zustande.
(4) Unterlagen wie Skizzen, Berechnungen und Pläne bleiben Eigentum und geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
(5) Nach Angebotsannahme kann der Auftraggeber eine Reduzierung des Materialumfangs beantragen. Die Auftragnehmerin kann diese gegen Rücknahmegebühr (15 % des Verkaufspreises + 40 € Bearbeitungsgebühr) akzeptieren oder das Material beim Auftraggeber belassen.

2a. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden und besondere Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, wenn sie durch die Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden.

3. Vertragsabwicklung

(1) Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
(2) Nachträgliche Putz-, Spachtel- und Malerarbeiten sind nicht Bestandteil.
(3) Arbeiten erfolgen nach anerkannten Regeln der Technik.
(4) Die Auftragnehmerin darf Leistungen an Dritte übertragen.
(5) Der Auftraggeber stellt Zugang, Lagerflächen, Strom- und Wasseranschluss bereit.
(6) Bauliche Voraussetzungen (Statik, Bausubstanz) sind vom Auftraggeber sicherzustellen. Beschädigungen an Wänden, Böden, Decken, Fassaden oder Dächern gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(7) Genehmigungen und Anzeigen bei Netzbetreiber/Baubehörden liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
(8) Der Abschluss von Einspeiseverträgen mit dem Netzbetreiber obliegt dem Auftraggeber.
(9) Einspeisezusagen oder Baukostenzuschüsse müssen vom Auftraggeber vorab eingeholt werden.
(10) Netzseitige Anschlussarbeiten an der Photovoltaikanlage sind im Angebot definiert. Darüber hinausgehende Arbeiten an der Hauselektrik sind gesondert zu vereinbaren.

4. Abnahme

(1) Die Abnahme hat zu erfolgen, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist.
(2) Hierüber ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen.
(3) Verweigerung nur bei wesentlichen Mängeln möglich.
(4) Als Abnahme gilt auch die Ingebrauchnahme oder das Ausbleiben der Abnahme trotz Fristsetzung.
(5) Mit Abnahme gehen Nutzen, Lasten und Gefahr auf den Auftraggeber über.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preise gelten ab Lager, zzgl. Verpackung, Transport und Versicherung.
(2) Preis- und Liefervorbehalt: Preisänderungen bei wesentlichen Änderungen der Beschaffungskosten, auch für einzelne Positionen, bleiben vorbehalten, insbesondere durch Material- oder Rohstoffpreisänderungen, Preiserhöhungen von Lieferanten oder Rohstoffverknappung.
(3) Abrechnung nach Messprotokoll kann Erstattungen oder Nachforderungen ergeben.
(4) Umsatzsteueränderungen werden weitergegeben.
(5) Zahlungsziel: sofort netto ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart.
(6) Anzahlung: Bei Auftragserteilung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 40 % des Auftragswertes innerhalb von 5 Tagen fällig. Der Restbetrag ist mit Lieferung/Leistung fällig. Abschlagsrechnungen sind bei Vorleistungen oder Verzögerungen möglich.
(7) Aufrechnung/Zahlungszurückbehalt nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen.
(8) Rücktritt bei Zahlungsverzug: Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann die Auftragnehmerin nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen können in diesem Fall in Rechnung gestellt und Schadensersatz verlangt werden.

6. Arbeitszeiten und Zuschläge

Die folgenden Arbeitszeiten und Zuschläge wurden im Angebot nicht berücksichtigt und werden bei Bedarf gesondert berechnet:

  • Überstunden Montag–Freitag, 18:00–7:00 Uhr: +50 %
  • Samstagsarbeit bis 18:00 Uhr: +50 % | 18:00–24:00 Uhr: +100 %
  • Sonn- und Feiertagsarbeit: +100 %

7. Zusätzliche Materialien und Leistungen

Materialien, Montagen sowie Montagekleinmaterialien, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, werden nach tatsächlichem Aufmaß gesondert berechnet.

8. Lieferbedingungen

(1) Lieferungen erfolgen ab Lager. Verpackungen werden – außer gesetzlich vorgeschrieben – nicht zurückgenommen.
(2) Lieferzeit beginnt erst nach Klärung aller technischen Fragen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
(3) Verzögerungen durch höhere Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen.
(4) Leistungsverzug seitens der Auftragnehmerin: Bei Verschulden der Auftragnehmerin haftet diese nur für den nachweislich entstandenen unmittelbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
(5) Annahmeverzug des Auftraggebers führt zu Gefahrübergang und Ersatzpflicht.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum der Auftragnehmerin.

10. Mängelhaftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Ergänzungen:

  • Verbraucher: 2 Jahre ab Abnahme.
  • Unternehmer: 12 Monate ab Abnahme (§ 377 HGB gilt).
  • Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder eigenmächtige Änderungen sind ausgeschlossen.

(2) Bei Mängeln: Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Unzumutbarkeit → Minderung.
(3) Schadenersatz nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen

(5) Optische Schäden: Kleinere optische Schäden, wie oberflächliche Kratzer an Wänden, leichte Farbabplatzungen oder geringfügige Verschmutzungen, gelten nicht als Mangel und müssen von der Auftragnehmerin nicht nachgebessert werden, soweit die Funktionalität der gelieferten Leistung nicht beeinträchtigt ist.

(6) Auftraggeber gestelltes Material: Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material übernimmt die Auftragnehmerin keine Gewährleistung oder Garantie. Schäden oder Mängel, die auf dieses Material zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit die Funktionalität der Gesamtleistung nicht beeinträchtigt wird.

11. Gefahrübergang

(1) Unternehmer: Gefahr geht mit Übergabe an Transporteur über.
(2) Verbraucher: Gefahr geht erst mit Übergabe an den Auftraggeber über.
(3) Der Auftraggeber muss während Baupausen für verschlossene/gesicherte Lagerung sorgen. Ersatz von Verlust- oder Mehrkosten kann verlangt werden.

12. Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

Hinweis: Diese Regelung gilt ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB). Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware oder bei Dienstleistungen ab Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht gilt nicht für individuell angefertigte Produkte oder bereits erbrachte Dienstleistungen nach Beginn der Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers.
Widerrufsbelehrung / Musterformular: Wird dem Verbraucher vor und/oder bei Vertragsschluss ausgehändigt bzw. elektronisch übermittelt.

13. Änderungswünsche

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Angaben in der Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Werktagen zu prüfen. Spätere Änderungswünsche können gesondert berechnet werden.

14. Wartungsempfehlung

Die Funktion der Anlagen sollte regelmäßig überprüft werden. Wir empfehlen eine erste Inspektion spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme, anschließend im 4-Jahres-Rhythmus, um Sicherheit und ordnungsgemäße Funktion dauerhaft zu gewährleisten.

15. Datenschutz

Der Auftragnehmerin ist der Schutz personenbezogener Daten wichtig. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen finden Auftraggeber in der aktuellen Datenschutzerklärung auf der Webseite.

16. Schlussbestimmungen / Sonderregelungen

(1) Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB.
(6) Sofern der Auftraggeber Baustromverteiler oder ähnliche Geräte von der Auftragnehmerin mietet, gelten die hierfür gesondert ausgegebenen Mietbedingungen der Auftragnehmerin. Abweichende Bestimmungen dieser AGB finden für die Vermietung von Baustromverteilern keine Anwendung.
(7) Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch eine rechtlich zulässige, wirtschaftlich ähnliche Regelung ersetzt.