Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Elektro Volttec
Inhaber Oliver Arenz
Ahrweg 3, 53347 Alfter
für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen
Stand 04.06.2026
1. Allgemeines
Die nachstehenden AGB bilden die Grundlage aller vertraglichen Lieferungen und Leistungen der Firma Elektro Volttec (im Folgenden „Auftragnehmerin“) gegenüber ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den Bedingungen der Auftragnehmerin abweichen oder diesen widersprechen, werden nicht anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Hinweis: Für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, gelten zwingend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Soweit einzelne Regelungen dieser AGB gegenüber Verbrauchern unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
1a. Begriffsbestimmungen
(1) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(2) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote der Auftragnehmerin erfolgen freibleibend und sind unverbindlich.
(2) Maßgeblich sind ausschließlich die Produktbeschreibungen der jeweiligen Hersteller.
(3) Mit Bestellung unterbreitet der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot, an das er 4 Wochen gebunden bleibt. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Ausführung des Auftrags zustande.
(4) Unterlagen wie Skizzen, Berechnungen und Pläne bleiben Eigentum und geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
(5) Nach Angebotsannahme kann der Auftraggeber eine Reduzierung des Materialumfangs beantragen. Die Auftragnehmerin kann diese gegen Rücknahmegebühr (15 % des Verkaufspreises + 40 € Bearbeitungsgebühr) akzeptieren oder das Material beim Auftraggeber belassen.
2a. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden und besondere Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, wenn sie durch die Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden.
3. Vertragsabwicklung
(1) Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
(2) Nachträgliche Putz-, Spachtel- und Malerarbeiten sind nicht Bestandteil.
(3) Arbeiten erfolgen nach anerkannten Regeln der Technik.
(4) Die Auftragnehmerin darf Leistungen an Dritte übertragen.
(5) Der Auftraggeber stellt Zugang, Lagerflächen, Strom- und Wasseranschluss bereit.
(6) Bauliche Voraussetzungen (Statik, Bausubstanz) sind vom Auftraggeber sicherzustellen. Beschädigungen an Wänden, Böden, Decken, Fassaden oder Dächern gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(7) Genehmigungen und Anzeigen bei Netzbetreiber/Baubehörden liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
(8) Der Abschluss von Einspeiseverträgen mit dem Netzbetreiber obliegt dem Auftraggeber.
(9) Einspeisezusagen oder Baukostenzuschüsse müssen vom Auftraggeber vorab eingeholt werden.
(10) Netzseitige Anschlussarbeiten an der Photovoltaikanlage sind im Angebot definiert. Darüber hinausgehende Arbeiten an der Hauselektrik sind gesondert zu vereinbaren.
4. Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen, sofern die Leistung im Wesentlichen mangelfrei erbracht wurde.
(2) Auf Verlangen einer Vertragspartei ist über die Abnahme ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, in dem insbesondere etwaige Mängel oder Vorbehalte festzuhalten sind.
(3) Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln und nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden.
(4) Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn
- der Auftraggeber die Anlage, das Werk oder Teile davon in Gebrauch nimmt, sofern nicht ausdrücklich eine förmliche Abnahme vereinbart wurde, oder
- wir dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
(5) Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistung auf den Auftraggeber über. Soweit gesetzlich zulässig, beginnt mit der Abnahme zudem die Gewährleistungsfrist.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise gelten ab Lager, zzgl. Verpackung, Transport und Versicherung.
(2) Preis- und Liefervorbehalt: Preisänderungen bei wesentlichen Änderungen der Beschaffungskosten, auch für einzelne Positionen, bleiben vorbehalten, insbesondere durch Material- oder Rohstoffpreisänderungen, Preiserhöhungen von Lieferanten oder Rohstoffverknappung.
(3) Abrechnung nach Messprotokoll kann Erstattungen oder Nachforderungen ergeben.
(4) Umsatzsteueränderungen werden weitergegeben.
(5) Zahlungsziel: sofort netto ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart.
(6) Anzahlung: Bei Auftragserteilung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 40 % des Auftragswertes innerhalb von 5 Tagen fällig. Die Bestellung von material- und warenbezogenen, bestellpflichtigen Positionen erfolgt erst nach Eingang der Sicherheitsleistung. Der Restbetrag ist mit Lieferung/Leistung fällig. Abschlagsrechnungen sind bei Vorleistungen oder Verzögerungen möglich.
(7) Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen.
(8) Rücktritt bei Zahlungsverzug: Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann die Auftragnehmerin nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen können in diesem Fall in Rechnung gestellt und Schadensersatz verlangt werden.
6. Arbeitszeiten und Zuschläge
(1) Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige Preisangaben basieren auf einer ungehinderten und zügigen Durchführung der Arbeiten innerhalb der regulären Arbeitszeiten. Entstehen durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, zusätzliche Aufwendungen, Wartezeiten, Unterbrechungen oder Verzögerungen, sind wir berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten gesondert zu berechnen. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Arbeitszeiten, An- und Abfahrten, Materialaufwendungen sowie sonstige erforderliche Mehrleistungen. Die Abrechnung erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Verrechnungssätzen.
(2) Die nachfolgend aufgeführten Zuschläge sind in Angeboten, Kostenvoranschlägen und sonstigen Preisangaben nicht enthalten und werden bei entsprechender Leistungserbringung zusätzlich berechnet:
- Montag–Freitag, 18:00–7:00 Uhr: +50 %
- Samstagsarbeit bis 18:00 Uhr: +50 % | 18:00–24:00 Uhr: +100 %
- Sonn- und Feiertagsarbeit: +100 % (Heiligabend und Neujahr: +150%)
- Heiligabend und Neujahr: +150%
Die Zuschläge beziehen sich jeweils auf den gültigen Stundenverrechnungssatz.
(3) Bei Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt die Berechnung der Arbeitszeit nach dem tatsächlichen Aufwand. Die kleinste Abrechnungseinheit beträgt 30 Minuten. Anschließend wird in weiteren Zeiteinheiten von jeweils 30 Minuten abgerechnet. Angefangene Zeiteinheiten werden voll berechnet.
7. Zusätzliche Materialien und Leistungen
Materialien, Montagen sowie Montagekleinmaterialien, die nicht ausdrücklich in Angeboten, Kostenvoranschlägen und ähnlichem aufgeführt sind, werden nach tatsächlichem Aufmaß gesondert berechnet.
8. Lieferbedingungen
(1) Lieferungen erfolgen ab Lager. Verpackungen werden – außer gesetzlich vorgeschrieben – nicht zurückgenommen.
(2) Lieferzeit beginnt erst nach Klärung aller technischen Fragen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
(3) Verzögerungen durch höhere Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen.
(4) Leistungsverzug seitens der Auftragnehmerin: Bei Verschulden der Auftragnehmerin haftet diese nur für den nachweislich entstandenen unmittelbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
(5) Annahmeverzug des Auftraggebers führt zu Gefahrübergang und Ersatzpflicht.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum der Auftragnehmerin.
10. Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Ergänzungen:
- Verbraucher: 2 Jahre ab Abnahme.
- Unternehmer: 12 Monate ab Abnahme (§ 377 HGB gilt).
- Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder eigenmächtige Änderungen sind ausgeschlossen.
(2) Bei Mängeln: Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Unzumutbarkeit → Minderung.
(3) Schadenersatz nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen
(5) Optische Schäden: Kleinere optische Schäden, wie oberflächliche Kratzer an Wänden, leichte Farbabplatzungen oder geringfügige Verschmutzungen, gelten nicht als Mangel und müssen von der Auftragnehmerin nicht nachgebessert werden, soweit die Funktionalität der gelieferten Leistung nicht beeinträchtigt ist.
(6) Auftraggeber gestelltes Material: Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material übernimmt die Auftragnehmerin keine Gewährleistung oder Garantie. Schäden oder Mängel, die auf dieses Material zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit die Funktionalität der Gesamtleistung nicht beeinträchtigt wird.
11. Gefahrübergang
(1) Unternehmer: Gefahr geht mit Übergabe an Transporteur über.
(2) Verbraucher: Gefahr geht erst mit Übergabe an den Auftraggeber über.
(3) Der Auftraggeber muss während Baupausen für verschlossene/gesicherte Lagerung sorgen. Ersatz von Verlust- oder Mehrkosten kann verlangt werden.
12. Widerrufsrecht (nur Verbraucher)
Hinweis: Diese Regelung gilt ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB). Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware oder bei Dienstleistungen ab Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht gilt nicht für individuell angefertigte Produkte oder bereits erbrachte Dienstleistungen nach Beginn der Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers.
Widerrufsbelehrung / Musterformular: Wird dem Verbraucher vor und/oder bei Vertragsschluss ausgehändigt bzw. elektronisch übermittelt.
13. Änderungswünsche
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Angaben in der Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Werktagen zu prüfen. Spätere Änderungswünsche können gesondert berechnet werden.
14. Wartungsempfehlung
Die Funktion der Anlagen sollte regelmäßig überprüft werden. Wir empfehlen eine erste Inspektion spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme, anschließend im 4-Jahres-Rhythmus, um Sicherheit und ordnungsgemäße Funktion dauerhaft zu gewährleisten.
15. Datenschutz
Der Auftragnehmerin ist der Schutz personenbezogener Daten wichtig. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen finden Auftraggeber in der aktuellen Datenschutzerklärung auf der Webseite.
16. Schlussbestimmungen / Sonderregelungen
(1) Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB.
(6) Sofern der Auftraggeber Baustromverteiler oder ähnliche Geräte von der Auftragnehmerin mietet, gelten die hierfür gesondert ausgegebenen Mietbedingungen der Auftragnehmerin. Abweichende Bestimmungen dieser AGB finden für die Vermietung von Baustromverteilern keine Anwendung.
(7) Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch eine rechtlich zulässige, wirtschaftlich ähnliche Regelung ersetzt.
